Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Großhandel mit sonstigen Halbwaren; Einzelhandel mit sonstigen Produkten in Fachgeschäften; Kauf und Verkauf von eigenen Immobilien; Vermietung und Verwaltung von eigenen oder geleasten Immobilien; Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen; Vermietung und Verwaltung von Personen- und Lastkraftwagen; Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich sonstigen Naturwissenschaften und technischen Wissenschaften.