Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internationaler Groß- und Einzelhandel mit Waren einschließlich Im- und Export sowie E-Commerce und Handelsvertretung von Bekleidung, Modeschmuck, Damentaschen und deren Zubehör, soweit genehmigungsfrei; Lagerbewirtschaftung, Speditions- und Logistikdienstleistungen sowie die Vermittlung, die Organisation und die Durchführung von Beförderungen, - national wie international, - sowie LKW-, Luft- und Seefracht, die nicht der Genehmigung nach dem GüKG bedürfen.