Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen; das Halten und Verwalten von Beteiligungen erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Beratung und Erbringung von Managementleistungen aller Art für die Unternehmen.