Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis abweichend geregelt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, das Anbieten, Verwenden und der Vertrieb von IT-Produkten, insbesondere Software (in Form von Smartphone-Apps und Web-Apps) und Informationsprodukten im dermatologischen/kosmetischen Bereich, der Vertrieb von Pflege- und Kosmetikprodukten, die Erbringung von Dienstleistungen im Social Media Bereich sowie die Herstellung und der Vertrieb von Merchandise-Produkten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.