Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Angebot von Kursen sowie Aufführungen im künstlerischen Bereich, die Eröffnung künstlerischer Einrichtungen, die Verlagstätigkeit, vorzugsweise Verlegung und Verkauf von Büchern, Skripte und sonstiger Medien in Buchform oder in digitaler Form, die Produktion von Musikstücken, von Hörbüchern, Theaterstücken, Konzerten, Kinofilmen und die Organisation von Festivals und deren Vertrieb über Medien aller Art.