Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. Die Produktion und Co-Produktion, Herstellung und Bearbeitung - insbesondere Colorgrading - von Foto-, Video-, Film- und sonstigen Medienprodukten, deren Verwertung und Vertrieb;
b. Kreativ- und Mediendienstleistungen incl. zugehörige Marketing- und Vertriebsdienstleistungen im Werbungs-, PR- und Medienbereich für private und öffentliche Auftraggeber;
c. Projektmanagement und Projektsteuerungen, Geschäftsbesorgungen und die Übernahme von Geschäftsführungen mit inhaltlichem Bezug zu a. und b.