Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb einer Ingenieurgesellschaft, insbesondere die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie der Ausführung der Bauplanung, Bauüberwachung sowie Projektsteuerung; Immobilienprojektentwicklungen und Beteiligungen daran sowie Grundstücksverwaltung und -verwertung.