Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Planung im Bauwesen bei Neubauten, bei Ausbauten, bei der Ausstattung und bei der Technik, Maklertätigkeit betreffend Verkauf und Vermietung von Immobilien und Mietflächen gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO, Hausverwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Hausmeisterdienste, Kleinreparaturen aller Art und Wohnungsrenovierungen