Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie Beratungsleistungen für andere Unternehmen, insbesondere Marketing, Kommunikation jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht unterliegen. Journalistische Dienstleitungen, Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen, Summits/Events.