Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Onlinehandel, insbesondere der direkte oder indirekte Online- und Abonnement-Verkauf von Pflege- und Schönheitsprodukten, Schmuck, Kleidung, Accessoires, Küchen- und Badartikeln, Dekorationsartikeln, Lebensmitteln und Schreibwaren an Privatpersonen und Gewerbebetreibende; die Übernahme, der Erwerb, die Verwertung oder die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten; der Verkauf von Werbeflächen an Werbetreibende und Unternehmen (insbesondere Banner, gesponserte Newsletter, Advertorials, Mini-Websites); sowie jegliche damit verbundenen Tätigkeiten.