Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musiklabels, der Betrieb eines Musikverlages, die Künstlerbetreuung und das Management, der Betrieb eines Studios für Ton- und Bildaufnahmen, die Produzentenleistung im Zusammenhang mit den Ton- und Bildaufnahmen, die Grafik- und Textgestaltung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Ton- und Bildaufnahmen sowie der Vertrieb von Textilien.