Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen im In- und Ausland sowie Erwerb, Halten, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, Gesellschaften und Vermögensanlagen aller Art jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie Verwaltung eigener Vermögenswerte sowie die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen sowie Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet Digitales Produkt Design, insbesondere in Bezug auf Web Design, App Design und Branding.