Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf, Vermietung, Montage, Überwachung und Ablesung von Messgeräten zur Ermittlung, Verteilung und Abrechnung von Heizungs-, Energie-, Wärme-, Wasserverbrauchskosten. Abrechnung und Erstellung von verbrauchsabhängigen Heiz-, Energie-, Wärme- und Wasserkostenabrechnungen sowie von Mietneben- und sonstigen Betriebskostenabrechnungen. Planung, Finanzierung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern, dessen Vermarktung sowie Stromlieferung an Mieter/innen (Mieterstrom).