Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art (insbesondere von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen), ebenso die Verwaltung der Beteiligungen an diesen Unternehmen, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Führung und Entwicklung des Konzerns und der Konzernunternehmen sowie die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb und außerhalb des Konzerns (insbesondere Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen für die eingegangenen Beteiligungen), soweit hierfür keine Erlaubnisse erforderlich sind. Des Weiteren die Verwaltung und der Handel mit sowie dem Halten von Immobilien, Beratung in Immobilienwirtschaftlichen Fragen und Fragen der Immobilienfinanzierung, Steuerung, Management und Verkauf von Unternehmen inkl. Interims- und Projektmanagement sowie der Handel von unternehmenseigenem Kapital in Aktien und die Verwaltung eigenen Vermögens.