Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Erhaltung, die Modernisierung und die Verwaltung von Grundstücken sowie die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO und nach dem KWG.