Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, die Erschließung und Baureifmachung von Grundstücken, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung auf eigenen oder fremden Grundstücken, der Verkauf von Grundstücken im bebautem oder unbebautem Zustand, die Durchführung von Bauvorhaben als Generalübernehmer sowie die Durchführung von Sanierungen an Gebäuden aller Art, jedoch ohne eigene bauhandwerklichen Leistungen, da solche an zugelassene Fachbetriebe vergeben werden, und die Vermittlung von Finanzierungen, ferner die Vermietung von Baugeräten und Baumaschinen.