Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Einbringung von Dienstleistungen und Beratungen im Immobilien- und Beherbergungsgewerbe, insbesondere der Aufbau und die kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Verfahren insbesondere im digitalen Bereich von Immobilien-, Hotel- und anderen Beherbergungsbetrieben sowie die Erbringung von Dienstleistungen für den laufenden Betrieb sowie Kauf und Verkauf, Anmietung und Vermietung von gewerblichen Immobilien. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Geschäfte.