Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten und Veräußerung unternehmerischer bzw. kapitalistischer Beteiligungen an Unternehmen aller Art, insbesondere aus den Bereichen Informationstechnologie, Medizin- und Biotechnologie, erneuerbare Energien und Immobilien, und anderer Vermögensgegenstände, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Leitung abhängiger Unternehmen. Sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Übernahme von Dienstleistungen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Beteiligungsunternehmen sowie deren Beratung gegen Entgelt. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.