Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von unternehmerischen bzw. kapitalistischen Beteiligungen an Unternehmen aller Art, insbesondere aus den Bereichen Informationstechnologie, Medizin- und Biotechnologie, erneuerbare Energien und Immobilien, und anderer Vermögensgegenstände, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Leitung von abhängigen Unternehmen und die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner die Übernahme von Dienstleistungen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Beteiligungsunternehmen sowie deren Beratung gegen Entgelt.