Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion von Filmen jeglicher Art wie Langspielfilm, Kurzspielfilm, Dokumentation und Musikvideos sowie die Führung von Filmgeschäften, insbesondere Entwicklung, Finanzierung, Herstellung, Vermarktung und Verwertung einschließlich Lizensierung von Filmwerken und damit verbundenen Nebenprodukten wie Tonträgern, Druckmedien, Kompaktdisk mit Lesefunktion (CD-ROM), Digital Versatile Disks (DVDs) sowie Produkten der Absatzförderung.