Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Coaching, Marketing, die Beratung und Vermittlung von Ärzten, Patienten und Betrieben im Gesundheitswesen sowie Übernahme von kaufmännischen und Verwaltungstätigkeiten sowie die Bereitstellung und der Betrieb von Plattformen und anderen Softwarelösungen sowie von Hardware für diesen Bereich mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die zulassungs- oder genehmigungspflichtig sind.