Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung von Medieninhalten, die Produktion, die Herstellung, die Bearbeitung und der Vertrieb von Film-, TV-, Video- und
sonstigen Medienproduktionen sowie die künstlerische, wirtschaftliche und technische Beratung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Tätigkeiten, die Auswertung und Lizensierung von Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, die Durchführung von Drohnenflügen zur Erstellung von Luftaufnahmen und Geokoordinaten, die Herstellung und der Vertrieb von Medientechnik, Textilien und Merchandisingprodukten.