Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie Projektentwicklung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten sowie Erwerb, Gründung, Halten und Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.