Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Eingehen, Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, sowie die Beteiligung als Komplementär an Personengesellschaften, die ihrerseits Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und verwalten sowie erlaubnisfreie Unternehmensberatung, Projektieren und Umsetzen von unterschiedlichen Unternehmenskonzepten.