Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung, das Halten, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Hausverwaltung, Facility Management und damit verbundener Bau- und Sanierungsarbeiten sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte.