Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anschaffung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung eigenen Vermögens und aller damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten, dies sind insbesondere die: Überwachung der Bautätigkeiten und laufende Instandhaltung der Bausubstanz, Fortentwicklung und Vermietung der Immobilien, laufende Betreuung der Immobilien als Ansprechpartner. Ein gewerblicher Immobilienhandel ist ausgeschlossen.