Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Investitionen bis 25.000,00 €, Crowdfunding, sowohl online als auch persönlich Ferner Handel mit NFTs, Handel mit Bildern, Handel und Einbau von Photovoltaik-Anlagen, Handel und Einbau von Solarzellen