Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Zivilbeschädigte (i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 Abgabenordnung).
Der Gegenstand des Unternehmens wird verwirklicht insbesondere durch die Anmietung von Wohnraum, den Ankauf von Mobiliar, die unentgeltliche Bereitstellung dieser Mittel zur Nutzung durch die in Absatz 1 genannten Personen sowie sonstige Hilfstätigkeiten in diesem Zusammenhang.