Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen über Vertragslösungen im Fuhrpark- und Leasingbereich sowie die erlaubnisfreie Vermittlung von Geschäftsabschlüssen, der An- und Verkauf von Investitionsgütern sowie alle weiteren damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubsnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.