Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur sowie der kulturellen Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Die Vorbereitung und die Durchführung von Kunstaktionen und Bildungsprojekten, Seminaren, Workshops sowie Bildungs- und Informationsveranstaltung und anderer fachlicher Projekte zu künstlerischen, kulturpolitischen oder Fragen der Kultur im weitesten Sinne. Die Förderung kultureller Zwecke und die Unterstützung der Jugend- und Erwachsenenbildung im kulturellen Bereich auf gemeinnütziger Grundlage mit dem Ziel, die Bevölkerung zur staatsbürgerlicher Mitverantwortung für ein vielfältiges Miteinander zu gewinnen und sie dazu zu befähigen, sich in (kultur-) politischen Debatten einbringen zu können.