Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: (i) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben und Vergabe von Forschungsaufträgen in dem Bereich der Künstlichen Intelligenz und ihrer Anwendung; (ii) die wissenschaftliche Erforschung von Künstlicher Intelligenz; (iii) Öffentlichkeitsarbeit wie Seminare und Workshops für die Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Gesellschaftszweck; (iv) Zeitnahe Bekanntmachung und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse im Bereich künstliche Intelligenz. (v) Weitergabe von Mitteln an andere gemeinnützige Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.