Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit als Generalübernehmer für Wohn-, Hallen- und Gewerbebau sowie Sanierung, ferner Beratung in Baufragen und Handel mit Baustoffen und Bauelementen, Raumausstatter, die technische Betreuung und Gesamtplanung von Bauvorhaben, die Durchführung schlüsselfertiger Baumaßnahmen als Generalübernehmer, die Renovierung von denkmalgeschützten Altbauten im Rahmen der Denkmalpflege als Generalübernehmer, ferner die Durchführung von Abbrucharbeiten, der Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Fliesenverlegarbeiten, der Hausmeisterservice (ohne Ausübung eintragungspflichtiger Handwerksarbeiten). Geschäfte gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen.