Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einkauf und Verkauf von Baumaterialien und Montageelementen, der Aufbau und die Montage von Fertigelementen, insbesondere von Spanndecken, die Sanierung von Bauwerken und die Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken.