Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens fremder Personen, des Eigentums fremder Personen und von Fahrzeugen nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung, Sicherheitsdienst, Brandschutz, Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst, Brandsicherheitsdienst, Veranstaltungsservice, Fahrdienste, Hostessendienst, Gebäudereinigung, Facility Management, Sanitätsdienst und Betreiben von Coronateststationen.