Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Betreuung und Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie Finanzdienstleistungen über das Internet, Online-Beratung oder Affiliate-Marketing (keine Vermittlungen nach § 34c Gewerbeordnung oder nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes), sowie die Unternehmensberatung in den Bereichen Organisationsentwicklung, operatives Geschäft und Datenschutz.