Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen in eigenem Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Erwerb und Verwaltung von Immobilien, Grundstücksgesellschaften und grundstücksgleichen Rechten. Erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.