Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Errichtung von Einfamilien-, Mehrfamilien- und Geschäftshäusern; 2. der Ausbau, der Umbau, die Modernisierung und Instandsetzung von Einfamilien-, Mehrfamilien- und Geschäftshäusern sowie Miethäusern; 3. der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken; 4. die Finanzierungsvermittlung in den zu Ziffern 1-3 genannten Fällen und 5. die Verwaltung, Vermietung und Vermittlung in den zu Ziffern 1-3 genannten Fällen.