Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Prokuktion und der Vertrieb von Pizzaprodukten aller Art.
a) die Herstellung, der Vertrieb und die Liefertung von Lebensmitteln und Rohprodukten aller Art, außer erlaubnispflichtigen, insbesondere von Pizzaprodukten für Endverbraucher und für Großabnehmer, Großhändler und Behörden; b) der Betrieb von Produktionsküchen, Gastronomiebetrieben und eines Franchisesystems sowie die Erbringung von Catering- und Partydienstleistungen; c) die Verwertung gewerblicher Schutzrechte und Erbringung von Know-How und Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand zu a); d) das Franchise-Geschäft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand zu a), sowie alle diesem Zweck dienenden und mit ihm im Zusammenhang stehenden Geschäfte.