Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung und die Verwaltung eigenen Vermögens (inklusive Immobilien) sowie das Erwerben, Verwalten und das Veräußern von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien im In- und Ausland jeweils im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.