Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Erwerb, Halten, Verwaltung und Verwertung und die Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen, insbesondere die Erbringung von Beratungs-, Budgetierungs- und Controlling-Leistungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt.