Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreuung von Künstlern, die kaufmännische Verwaltung und Vermarktung von Rechten dieser Künstler, das Organisieren von Kulturereignissen, insbesondere Konzerten, Tourneen und Veranstaltungen jeglicher Art sowie Auftritte von Künstlern zusammen mit dem notwendigen Tourmanagement, die Herstellung und Verwertung von Musikaufnahmen, die Verwertung von Musikwerken als Musikverlag einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen.