Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, die Verwaltung und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien jeder Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, Dienstleistungen und Beratungsleistungen mit Schwerpunkten im Immobilienbereich in kaufmännischer, organisatorischer und technischer Hinsicht sowie die Vermakelung von Immobilien und die Vermittlung von Darlehen im Sinne des § 34 c GewO.