Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Tätigkeiten im Bereich des Baugewerbes, insbesondere der Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschutz, Bodenarbeiten, insbesondere Betonbohren und -schneiden, Bautrocknung, Fugenarbeiten im Hochbau, Bodenlegen, Trocken- und Akustikbau, Kabelverlegung im Hochbau, Abriss- und Rückbauarbeiten; sowie die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, Personalvermittlung und die Erbringung von Personal- und sonstigen Dienstleistungen im Auftrag öffentlicher sowie privater Auftraggeber.