Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strategie und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und Marketing, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.