Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der ökologischen Ökonomie und die Förderung des Umweltschutzes. Insbesondere sollen die Wirtschaftswissenschaften für ökologische Fragestellungen geöffnet werden. Hierfür soll die Gesellschaft unabhängig wissenschaftliche und praxisorientierte Ergebnisse erarbeiten, die zu einer ökologisch sozial und ökonomisch verträglichen gesellschaftlichen Entwicklung beitragen. Dies bedeutet einerseits die Entwicklung und Verbreitung von Wissen und Lösungen, die in Unternehmen, Politik oder Zivilgesellschaft Anwendung finden können. Andererseits soll die Gesellschaft notwendige theoretisch-konzeptionelle Grundlagen für eine nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise schaffen und weiterentwicklen.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Entwicklung und Durchführung von Forschungsvorhaben, Förderung der öffentlichen Diskussion über alle Aspekte aus dem Bereich der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Dieses erfolgt insbesondere durch Veröffentlichungen, insbesondere der eigenen Forschungsergebnisse; Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen wie z.B. Tagungen und Seminare; Durchführung von Bildungsmaßnahmen; Herausgabe von Informationsmaterialien. Die Herausgabe eines Informationsdienstes im Rahmen der Gesellschaftstätigkeit.