Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien; die Verwaltung, der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Unternehmen und Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese; der Betrieb eines Omnibusunternehmens mit Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr und Sonderverkehr.