Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Bauarbeiten, insbesondere Trockenbau, Handel mit Baumaterialien, Messebau, Bauhilfsarbeiten, Vermittlung von Bau- und Montagetätigkeiten, Planungsarbeiten und Projektierung sowie die Bauleitung, Zulassungsservice und Handel mit Kfz-Kennzeichen. Erlaubspflichtige Geschäfte dürfen erst nach Vorlage der erforderlichen Erlaubnis begonnen werden.