Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verwalten eigenen Vermögens, die Beratung Dritter zur Anlage und Verwendung fremden Vermögens, dessen Verwaltung und Absicherung, die Haftungsübernahme für Gesellschaften mit einem vergleichbaren Geschäftsgegenstand, die Finanzierung von Handlungen, die Dritte einleiten zum Zwecke des Einzugs und des Geltendmachens von eigenen oder fremden Forderungen oder der Ankauf von und Einzug dann eigener Forderungen; ferner die Übernahme und der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme der Geschäftsleitung und Vertretung sowie Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters für andere Unternehmen und die Förderung aller im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck stehender Geschäfte.