Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens sowie eines Krankentransportunternehmens, Erbringung von Logistikleistungen, Betrieb eines Notdienstes zur Öffnung von Türen und Tresoren, Garten- und Landschaftsbau, Trockenbau, der Handel mit Baumaterialien, Verwaltung eigenen Vermögens, genehmigungsfreie Vermittlung von Bauaufträgen.