Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten, Import und Export von Lebensmitteln und Agrarprodukten, die Zucht und der Verkauf von Nutztieren, das Erbringen von Dienstleistungen und Veranstaltungsorganisation im ländlichen Bereich, insbesondere Kutschfahrten, Events, Märkte und Konzerte sowie der Erwerb, das Verwalten und das Veräußern von land- und forstwirtschaftlichen Immobilien; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.